Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Rheinhessen-Nahe

Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe erarbeitet derzeit ein regionales Gewerbeflächenkonzept, das nach intensiver Beratung in den politischen Gremien der Planungsgemeinschaft später in eine Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) zum Sachgebiet Gewerbe und Industrie münden soll. Damit soll einerseits der gestiegenen Nachfrage an Flächen in den prosperierenden Verdichtungsräumen der Region Rechnung getragen werden, andererseits müssen auch die Chancen für eine wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch gezieltes Handeln gewahrt bleiben. Derzeit fehlen vor allem zusammenhängende Gewerbeflächen, die auch großflächige Ansiedlungen ermöglichen. Aufbauend u.a. auf der Auswertung branchenspezifischer Daten erstellt die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ein Konzept für die Ermittlung von regionalbedeutsamen Industrie- und Gewerbegebieten.

Naturräumlich bedingt gestaltet sich die Befriedigung der Nachfrage schwierig, auch nehmen Nutzungs- und Freiraumschutzkonflikte zu. Um den Unternehmen und Betrieben dennoch weiterhin geeignete Standorte anbieten zu können, die den jeweils spezifischen Bedarfen nach Erweiterungen, Verlagerungen oder Neuansiedlungen entsprechen, ist die zeitnahe Verfügbarkeit von marktfähigen gewerblichen Bauflächen eine wesentliche Voraussetzung die Region auch weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort zu profilieren. Umso wichtiger ist es Vorsorge zu treffen und nicht erst mit der Grundstückssuche zu beginnen, wenn ein potenzieller Investor auftaucht. Andererseits ist es aber auch ein Gebot der Vernunft, nicht zu viele Flächen bereits auf Vorrat zu erschließen. Wichtig ist zudem Fehlbelegungen zu vermeiden, zusammenhängende größere Flächen nicht zu zerstückeln und Bestandspflege zu betreiben.

In einem ersten Schritt werden die noch vorhandenen Gewerbeflächenreserven in der Region in einer gesamträumlichen Analyse erhoben (Lage, Größe, Verfügbarkeit) und Gespräche mit den Trägern der Bauleitplanung über ihre aktuellen Gewerbeflächenplanungen geführt. Danach sollen die Flächenanforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht ermittelt werden. Dieser Prognose wird das vorhandene Angebot an Gewerbeflächen gegenübergestellt, das im Zuge einer gesamtregionalen Gewerbeflächenbestandserhebung erfasst und bewertet wird.

Es folgt der eigentliche konzeptionelle Teil dieser Untersuchung in Form einer systematischen GIS-gestützten Standortsuche in der ganzen Region zur Potenzialermittlung, bei der insbesondere Augenmerk auf die im ROP definierten Wirtschaftsachsen gelegt wird. Um die im Prognosezeitraum bis 2035 zu erwartenden Flächenengpässe zu decken bezieht sich die Betrachtung auf die Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gewerbestandorte und auf zusätzliche potenzielle Standorte, die sich aufgrund ihrer besonderen Eignung als neuer Gewerbegroßstandort eignen. Die so ermittelten Potenzialflächen werden unter Anwendung von regionalplanerischen Leitlinien (interkommunale Kooperation, Infrastrukturerschließung, ortsdurchfahrtfreie Erreichbarkeit) und umweltbezogenen Kriterien einer Bewertung unterzogen, die zu Auswahl geeigneter Standorte führen.

Im Rahmen der Untersuchung sind die regionalplanerischen Zielkonflikte auch in Bezug auf die Umweltbelange frühzeitig zu ermitteln und zu beachten; beispielsweise bedarf es für die Rheinniederung aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch Aussagen zur Vereinbarkeit mit Grundwasserschutzanforderungen unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen infolge weiterer Gewerbegebietsausweisungen sowie klimawandelbedingter Umwelteffekte. Am Ende der Studie sollen zwei bis drei regional bedeutsame Gewerbestandorte je Landkreis in einer Größenordnung von 20 – 70 ha definiert werden, deren Größe sich nach den regional unterschiedlichen Bedarfen, den naturräumlichen Gegebenheiten und planerischen Möglichkeiten richtet.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen als Diskussionsgrundlage mit den Gremien der Planungsgemeinschaft und ggf. mit den Kommunen für die Teilfortschreibung des ROP dienen.

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