Fortschreibungen ROP

Derzeit laufen drei parallele Teilfortschreibungen des Regionalen Raumordnungsplans.

3. Teilfortschreibung

Die dritte Teilfortschreibung bezieht sich auf die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung. Die dritte Teilfortschreibung wurde mit Schreiben vom 26. März 2026 genehmigt. Sie erlangt Verbindlichkeit mit der Bekanntgabe im Staatsanzeiger, die voraussichtlich am 8. Juni 2026 erfolgen wird. Die Unterlagen können ab dem 8. Juni unter diesem Link eingesehen werden.

4. Teilfortschreibung

Die vierte Teilfortschreibung bezieht sich auf das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie).

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 4. Februar 2026 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das dritte erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Der Planentwurf wurde vom 24. März bis einschließlich 24. April 2026 öffentlich ausgelegt. Anregungen und Hinweise konnten bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 8. Mai 2026) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Anregungen und Hinweise sollten sich auf die gegenüber der letzten Offenlage geänderten Inhalte beschränken.

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument)

5. Teilfortschreibung

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am 23.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zu einer fünften Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung gefasst. Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die beabsichtigte fünfte Teilfortschreibung und deren Inhalte zu unterrichten.

Die Unterrichtung erfolgte vom 19. August bis einschließlich 16. September 2025. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen waren gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 und 3 ROG aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die beabsichtigte Planaufstellung der fünften Teilfortschreibung bedeutsam sein können.