Regionales Energiekonzept

Der fortschreitende Klimawandel erfordert eine nachhaltige und CO2-neutrale Energieversorgung, wozu der weitere Ausbau der regenerativen Energien und der Einsatz innovativer Technologien zwecks Energieeinsparung und gesteigerter Energieeffizienz beitragen können. Auch die räumliche Planung ist durch eine entsprechende Flächenvorsorge für den dezentralen Ausbau der regenerativen Energien gefordert.

Ein regionales Energiekonzept beleuchtet die Potenziale für den weiteren Ausbau regenerativer Energien in der Region Rheinhessen-Nahe und entwickelt darauf aufbauend Empfehlungen für eine nachhaltige Energieversorgung der Region. Dies beinhaltet auch konkrete Umsetzungsvorschläge für eine anschließende Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans.

Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz besteht das Ziel bis zum Jahr 2030 die Energieerzeugung zu 100% auf erneuerbare Energien umzustellen. Das bedeutet, dass jährlich landesweit jeweils 500 MW Nettoausbau an Photovoltaik und Windkraft erforderlich sind. Das regionale Energiekonzept setzt sich daher aus zwei Bestandteilen zusammen: einer Potenzialstudie Freiflächen-Photovoltaik und einer Potenzialstudie Windenergie.

Baustein Photovoltaik

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene aktuell eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Die 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, die am 30.01.2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, eine dynamische Entwicklung beim Zubau von Freiflächenphotovoltaik zu erreichen, indem Ausbauziele bis zum Jahr 2030 festgelegt werden.
Grundsätzlich bieten vorhandene und zukünftige Dachflächen von öffentlichen, privaten und gewerblich genutzten Gebäuden erhebliche Potentiale zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Daher scheint es zur Schonung des Freiraums sinnvoll, auch diese Potentiale möglichst umfassend zur Stromerzeugung zu nutzen. Es ist daher Ziel des Landes, den Photovoltaikausbau jeweils zur Hälfte im Innenbereich (Dachflächen, Parkplätze, Konversionsflächen) und auf Freiflächen umzusetzen.
Um das oben genannte landesweite Ziel eines Netto-Ausbaus von 500 MW Photovoltaik pro Jahr zu erreichen, ergibt sich für die Region Rheinhessen-Nahe ein rechnerischer Anteil von rund 40 MWp Solarenergie bis 2030 pro Jahr.
Die Regionalplanung hat hierzu den Auftrag von der Landesregierung bekommen, mindestens Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik festzulegen. Anders als andere raumbedeutsame Nutzungen können großflächige Freiflächen-Solaranlagen im Wesentlichen unabhängig von bestehenden Infrastrukturen betrieben werden. Damit ist ihre Einordnung in die bestehenden raumordnerischen Leitbilder nicht ohne Weiteres möglich, so dass sich aktuell die Frage nach einer verträglichen Einbindung in die Raumstrukturen nahezu flächendeckend stellt. Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat daher als Bestandteil des regionalen Energiekonzeptes einer Potenzialstudie Photovoltaik erarbeiten lassen. Im Ergebnis dieser Potenzialstudie stehen nun 20 Potenzialflächen, die als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der 3. Teilfortschreibung in den Regionalen Raumordnungsplan übernommen werden sollen. Die Flächen liegen entweder in den 500 m-Korridoren von Autobahnen und Schienenwegen oder auf ertragsschwachen Böden mit einer Ertragsmesszahl < 35.

Baustein Windenergie

Die Bundesregierung forciert mit dem 2022 beschlossenen Wind-an-Land-Gesetz den Ausbau der Windenergie. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Das Gesetz schreibt den jeweiligen Bundesländern verbindliche Flächenziele bis 2032 vor. Die Flächenziele sind in zwei Stufen zu erreichen: Bis 2027 muss in Rheinland-Pfalz mindestens 1,4 % der Landesfläche, bis 2032 sogar mindestens 2,2% der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen sein. Die Landesregierung möchte das zweite Ziel bereits im Jahr 2030 erreichen.
Die oberste Landesplanungsbehörde hat den Trägern der Regionalplanung den Auftrag gegeben die Flächenziele des Bundes durch Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung zu erfüllen. Bis 2027 muss jede Planungsregion das Ziel von mindestens 1,4% erreichen, wobei vertragliche Regelungen zwischen den Planungsregionen zur Kompensation von Flächendefiziten bis 2027 möglich sind. Für 2032 können die Flächenziele regional differenziert werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen der durchzuführenden Potenzialstudien in den einzelnen Regionen.
Als zweiten Bestandteil des regionalen Energiekonzeptes hat die Planungsgemeinschaft daher eine Potenzialstudie Windenergie erarbeiten lassen. Die Studie bildet als Grundlage für die vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP), in welche die ermittelten Potenzialflächen als Vorranggebiete für die Windenergienutzung übernommen werden sollen. Insgesamt wurden 58 potenzielle Flächen im Rahmen der Studie ermittelt, von denen 53 als Vorranggebiete vorgeschlagen werden. Bei einigen Flächen handelt es sich um bereits im ROP oder in Flächennutzungsplänen vorhandene Standorte, die jedoch im Zuschnitt angepasst oder erweitert werden.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Potenzialstudie lagen noch keine verlässlichen Daten zum Artenschutz vor. Inzwischen wurde der Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz vor. Hierin werden die Flächen definiert, die aus Sicht des Artenschutzes nicht für die Windenergie zur Verfügung stehen. Diese Ausschlussflächen wurden mit der Gebietskulisse aus der Potenzialstudie Windenergie überlagert. Dies hat dazu geführt, dass einige Flächen, die in Potenzialstudie als geeignet galten, herausgenommen bzw. angepasst werden mussten.
Die aktuelle Fassung der Potenzialstudie Windenergie kann hier heruntergeladen werden.