Grußwort

Räumliche Steuerung und Planungserfordernis

Die Planungsgemeinschaften sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Planung. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele der Raumordnung für die Region detaillierter auszugestalten, in die sich die Entwicklungsvorstellungen und Planungsabsichten der Kommunen einbetten lassen.

Der geforderte Interessenausgleich steht in einem weiten Spannungsfeld zwischen der Pflichtaufgabe der räumlichen Steuerung und den vielschichtigen Nutzungsansprüchen verschiedenster Akteure. Im regionalen Raumordnungsplan werden Ansprüche an den Raum verträglich aufeinander abgestimmt, weitsichtige Vorkehrungen für eine tragfähige Raumstruktur definiert und der Regionalentwicklung Optionen eröffnet.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd stellt für die umfassenden Planungsprozesse im Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften der Region Rheinhessen-Nahe Personal und Sachmittel bereit.

 

Prof. Dr. Hannes Kopf

Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Bettina Dickes

Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach und Vorsitzende der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Kommunikation und Kooperation

Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe steht für den Aufbau einer vertrauensvollen Kooperations- und Kommunikationskultur zwischen allen an Planungsprozessen beteiligten Einrichtungen und Institutionen. Direkt damit verbunden sind die weichen Instrumente der informellen, konzeptionellen Regionalentwicklung.

Sie übernimmt in diesen Prozessen die moderierende Aufgabe und verständigt sich mit Kreisen, Städten und Gemeinden, Institutionen und Verbänden auf die Schwerpunkte der Regionalentwicklung, an denen gemeinsam gearbeitet werden soll. Sie koordiniert die vielschichtigen Interessen, begleitet den Abwägungsprozess und übernimmt beratende Funktion.

Auch liegt es in ihrer Verantwortung, die regional bedeutsamen Ergebnisse aus diesem informellen, weichen Instrument in den regionalen Raumordnungsplan zu überführen, um der regionalen Kooperation zusätzliche Verbindlichkeit zu verleihen. Hiermit kann ein verlässlicher, belastbarer Einstieg in den Raumordnungsplan und dessen Akzeptanz gefunden werden.