Fortschreibungen ROP

Derzeit laufen zwei parallel Teilfortschreibungen des Regionalen Raumordnungsplans. Die dritte Teilfortschreibung bezieht sich auf die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung. Die erneute Anhörung erfolgte im Zeitraum vom 27. August bis zum 17. September 2024. Der Beschluss zur Vorlage an die Genehmigungsbehörde wurde in der Regionalvertretung am 18.03.2025 gefasst.

Die vierte Teilfortschreibung bezieht sich auf das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie). Das Abwägungsergebnis zum Windenergiegebiet Nr. 21 Biebelsheim/ Pfaffen-Schwabenheim/ Bad Kreuznach aus der ersten Anhörung können Sie hier einsehen.  Das Abwägungsergebnis zum Windenergiegebiet Nr. 42 Nr. 42 Bärweiler/ Desloch/ Hundsbach/ Jeckenbach/ Kirschroth/ Lauschied/ Limbach aus der ersten Anhörung können Sie hier einsehen.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs.  3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wurde auf drei Wochen gem. § 9 Abs.  3 ROG verkürzt. Der Planentwurf wurde vom 18. Februar bis einschließlich 11. März 2025 auf dieser Website sowie an mehreren Stellen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Hinweise konnten bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 25. März 2025) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.  Anregungen und Hinweise sollten sich auf die gegenüber der letzten Offenlage geänderten Inhalte beschränken, die farblich hervorgehoben sind.

 

Öffentliche Bekanntmachung